ZVI 2002, 194

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren ZPO § 917 Abs. 1Kein Arrestgrund bei unbekanntem neuen Wohnort, alleiniger Erreichbarkeit des Anrufbeantworters und lediglich behaupteter Straftat gegen das Vermögen des Antragstellers ZPO§ 917 OLG Koblenz, Beschl. v. 28.09.2001 – 5 W 665/01 (rechtskräftig; LG Koblenz)OLG KoblenzBeschl.28.9.20015 W 665/01rechtskräftigLG Koblenz

Leitsätze der Redaktion:

1. Ein Arrestgrund im Sinne des § 917 Abs. 1 ZPO ist nicht ausreichend glaubhaft gemacht, wenn der Antragsteller vorträgt, dass der Antragsgegner unbekannt verzogen sei und nur ein Anrufbeantworter erreicht werden könne.
2. Die Behauptung einer Straftat gegen das Vermögen des Antragstellers begründet keinen Arrestgrund, weil aus ihm allein noch nicht auf eine Wiederholung und eine drohende Vollstreckungsvereitelung geschlossen werden kann.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell